KI-Regulierung · Datenschutz · DSGVO

DSGVO bei KI-Systemen: Datenschutz-Checkliste für Unternehmen

Dürfen personenbezogene Daten in ChatGPT, Copilots oder andere KI-Systeme eingegeben werden? Wann braucht ein Unternehmen einen AVV, eine Datenschutz-Folgenabschätzung oder besondere technische Schutzmaßnahmen? Diese Checkliste zeigt, welche Datenschutzfragen beim Einsatz von KI systematisch geprüft werden sollten.

Stand: 2. September 2026 § DSGVO KI-Systeme & LLMs Datenschutz & KI-Governance

Wann wird KI-Nutzung zum Datenschutzthema?

Für die Datenschutzprüfung ist nicht entscheidend, ob ein System als „KI“ bezeichnet wird. Entscheidend ist, ob und wie personenbezogene Daten verarbeitet werden.

01
Welche Daten? Werden Namen, E-Mail-Adressen, Kundendaten, Mitarbeiterdaten, Dokumente oder andere personenbezogene Informationen verarbeitet?
02
Zu welchem Zweck? Warum werden die Daten an das KI-System übermittelt und ist diese Verarbeitung für den definierten Zweck erforderlich?
03
Wer verarbeitet? Arbeitet der KI-Anbieter als Auftragsverarbeiter, eigenständig Verantwortlicher oder in einer anderen Rolle?
04
Welche Risiken? Können Daten unberechtigt offengelegt, weiterverwendet, falsch zugeordnet oder für Betroffene nachteilig verarbeitet werden?
Wichtig: „Keine sensiblen Daten eingeben“ ersetzt keine Datenschutzprüfung. Auch gewöhnliche personenbezogene Daten wie Namen, geschäftliche E-Mail-Adressen, Gesprächsnotizen oder Kundendokumente können bereits eine Verarbeitung personenbezogener Daten darstellen.

Gilt die DSGVO beim Einsatz von KI-Systemen?

Ja, sobald personenbezogene Daten verarbeitet werden. Die DSGVO enthält keine allgemeine Ausnahme für künstliche Intelligenz, generative KI oder Large Language Models.

Werden beispielsweise Kundendaten, Mitarbeiterinformationen, Gesprächsprotokolle, Bewerbungsunterlagen oder Dokumente mit Personenbezug durch ein KI-System verarbeitet, gelten die datenschutzrechtlichen Anforderungen grundsätzlich genauso wie bei anderen IT-Systemen.

Für Unternehmen bedeutet das: Der konkrete Datenfluss und der konkrete Verarbeitungszweck müssen beurteilt werden – nicht lediglich der Name des eingesetzten KI-Tools.

Vier Stationen, die bei jedem KI-System geprüft werden sollten

Besonders bei cloudbasierten KI-Diensten reicht es nicht, nur die Benutzeroberfläche zu betrachten. Unternehmen müssen nachvollziehen können, was mit den eingegebenen Informationen technisch und vertraglich geschieht.

1

Eingabe

Welche personenbezogenen Daten geben Mitarbeiter, Kunden oder automatisierte Systeme an die KI weiter?

2

Übermittlung

An welchen Anbieter, welche API und gegebenenfalls welche weiteren Unterauftragnehmer werden die Daten übertragen?

3

Verarbeitung

Wie werden Eingaben und Ausgaben verarbeitet, gespeichert, protokolliert oder möglicherweise für andere Zwecke genutzt?

4

Ausgabe

Enthält die KI-Antwort personenbezogene Daten, Bewertungen, Profile oder Informationen, die für Entscheidungen verwendet werden?

10-Punkte-DSGVO-Checkliste für KI-Systeme

Die Checkliste unterstützt Unternehmen dabei, bestehende und neue KI-Anwendungen strukturiert datenschutzrechtlich zu prüfen.

1

KI-System und Use Case inventarisieren

  • Name und Anbieter des KI-Dienstes dokumentieren.
  • Geschäftlichen Zweck des Einsatzes festhalten.
  • Nutzergruppen und Verantwortliche erfassen.
  • Verwendete Schnittstellen und Integrationen dokumentieren.
  • Kritikalität des Use Cases bestimmen.
KI-Inventar · Governance
2

Personenbezogene Daten identifizieren

  • Prüfen, welche personenbezogenen Daten eingegeben werden.
  • Dokumente und Freitextfelder besonders berücksichtigen.
  • Automatisch übertragene Metadaten erfassen.
  • Personenbezug in KI-Ausgaben berücksichtigen.
  • Besondere Datenkategorien separat kennzeichnen.
Datenklassifikation · Personenbezug
3

Zweck und Rechtsgrundlage prüfen

  • Zweck jeder relevanten Verarbeitung festlegen.
  • Geeignete Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO bestimmen.
  • Bei besonderen Kategorien zusätzlich Art. 9 DSGVO prüfen.
  • Zweckänderungen gesondert bewerten.
  • Entscheidung nachvollziehbar dokumentieren.
Art. 6 DSGVO · Art. 9 DSGVO
4

Rolle des KI-Anbieters bestimmen

  • Prüfen, wer Verantwortlicher für die Verarbeitung ist.
  • Auftragsverarbeitung nicht allein anhand des Produktnamens annehmen.
  • Vertragsbedingungen des konkreten Tarifs oder Dienstes prüfen.
  • Verarbeitung für eigene Zwecke des Anbieters berücksichtigen.
  • Unterauftragnehmer dokumentieren.
Verantwortlicher · Auftragsverarbeiter
5

AVV prüfen und dokumentieren

  • Prüfen, ob eine Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO vorliegt.
  • Falls erforderlich, Vertrag zur Auftragsverarbeitung abschließen.
  • Unterauftragnehmer und Änderungsmechanismen prüfen.
  • Sicherheitsmaßnahmen des Anbieters bewerten.
  • AVV und Vertragsversion im Vendor-Register hinterlegen.
Art. 28 DSGVO · AVV
6

Internationale Datenübermittlungen prüfen

  • Speicher- und Verarbeitungsorte nachvollziehen.
  • Datenübermittlungen außerhalb des EWR identifizieren.
  • Vorhandene Transfermechanismen prüfen.
  • Relevante Unterauftragnehmer einbeziehen.
  • Datenschutzdokumentation aktuell halten.
Drittlandtransfer · Datenstandort
7

DSFA-Erforderlichkeit bewerten

  • Risiken für Rechte und Freiheiten der Betroffenen bewerten.
  • Umfang, Kontext und Zweck der Verarbeitung berücksichtigen.
  • Profiling, sensible Daten und systematische Bewertungen gesondert prüfen.
  • Entscheidung zur DSFA nachvollziehbar dokumentieren.
  • Falls erforderlich, Datenschutz-Folgenabschätzung durchführen.
Art. 35 DSGVO · DSFA
8

Technische und organisatorische Maßnahmen definieren

  • Zugriff auf KI-Systeme rollenbasiert beschränken.
  • Datenminimierung und Pseudonymisierung prüfen.
  • Eingaberegeln für Mitarbeiter definieren.
  • Logging und Berechtigungskonzepte einrichten.
  • Schutzmaßnahmen regelmäßig überprüfen.
Art. 32 DSGVO · TOMs
9

Transparenz und Betroffenenrechte sicherstellen

  • Datenschutzhinweise an den tatsächlichen KI-Einsatz anpassen.
  • Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO prüfen.
  • Prozesse für Auskunft, Berichtigung und Löschung definieren.
  • KI-generierte personenbezogene Daten berücksichtigen.
  • Verantwortlichkeiten für Betroffenenanfragen festlegen.
Transparenz · Betroffenenrechte
10

Mitarbeiter schulen und Nutzung regeln

  • Zulässige und nicht zulässige KI-Dienste definieren.
  • Regeln für personenbezogene und vertrauliche Daten festlegen.
  • Mitarbeiter zu Datenminimierung schulen.
  • Freigabeprozess für neue KI-Tools etablieren.
  • Änderungen an Diensten und Verträgen regelmäßig neu bewerten.
Awareness · KI-Governance

Welche Daten sind beim Einsatz von KI besonders kritisch?

Je sensibler die verarbeiteten Informationen und je größer die Auswirkungen auf Betroffene, desto höher sind die Anforderungen an Prüfung, Dokumentation und Schutzmaßnahmen.

Gesundheitsdaten

Medizinische Befunde, Diagnosen, Patientendaten oder Gesundheitsinformationen gehören zu besonders geschützten Datenkategorien.

Mitarbeiterdaten

Leistungsbewertungen, Personalakten, Gesprächsnotizen oder Bewerbungsunterlagen können erhebliche Auswirkungen für Beschäftigte haben.

Kundendokumente

Angebote, Verträge, Support-Tickets, E-Mails und Gesprächsprotokolle enthalten häufig personenbezogene Daten.

Freitext und Prompts

Gerade freie Texteingaben sind schwer vorhersehbar. Mitarbeiter können unbeabsichtigt Personenbezug oder vertrauliche Informationen eingeben.

Profiling und Bewertung

KI-Ausgaben über Personen können Bewertungen, Prognosen oder Profile enthalten und deshalb zusätzliche Risiken erzeugen.

Automatisierte Entscheidungen

Werden KI-Ergebnisse unmittelbar für Entscheidungen über Personen genutzt, müssen zusätzliche datenschutzrechtliche Anforderungen geprüft werden.

AVV, DSFA, TOMs: Was muss wann geprüft werden?

Die Instrumente erfüllen unterschiedliche Funktionen. Sie ersetzen sich nicht gegenseitig.

Prüfung Zentrale Frage Typischer Bezug Ergebnis
Rechtsgrundlage Warum dürfen die personenbezogenen Daten verarbeitet werden? Art. 6 DSGVO Dokumentierte Rechtsgrundlage
Besondere Daten Werden besondere Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet? Art. 9 DSGVO Zusätzliche Zulässigkeitsprüfung
AVV Verarbeitet der Anbieter Daten im Auftrag des Unternehmens? Art. 28 DSGVO Vertrag zur Auftragsverarbeitung, soweit erforderlich
TOMs Wie werden die Daten technisch und organisatorisch geschützt? Art. 32 DSGVO Sicherheits- und Schutzkonzept
DSFA Besteht voraussichtlich ein hohes Risiko für Rechte und Freiheiten? Art. 35 DSGVO DSFA bzw. dokumentierte Vorprüfung
Informationspflicht Wissen Betroffene, wie ihre Daten verarbeitet werden? Art. 13 / 14 DSGVO Datenschutzinformationen
Verzeichnis Ist der KI-Prozess Bestandteil dokumentierter Verarbeitungstätigkeiten? Art. 30 DSGVO Aktualisierte Verarbeitungsdokumentation
Automatisierte Entscheidungen Trifft das System Entscheidungen mit rechtlicher oder ähnlich erheblicher Wirkung? Art. 22 DSGVO Gesonderte rechtliche Prüfung

Was Unternehmen zu DSGVO und KI konkret wissen möchten

Antworten auf typische Fragen beim Einsatz von ChatGPT, generativer KI, LLMs und anderen KI-Systemen im Unternehmen.

Darf ich personenbezogene Daten in ChatGPT oder andere KI-Tools eingeben?

Das lässt sich nicht pauschal mit Ja oder Nein beantworten. Entscheidend sind unter anderem Zweck, Rechtsgrundlage, eingesetzter Dienst und Tarif, Rolle des Anbieters, Vertragsbedingungen, Datenübermittlung und vorhandene Schutzmaßnahmen. Personenbezogene Daten sollten daher nicht ungeprüft in öffentliche oder nicht freigegebene KI-Dienste eingegeben werden.

Brauche ich für ChatGPT oder einen anderen KI-Anbieter einen AVV?

Ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung ist erforderlich, wenn die Voraussetzungen einer Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO vorliegen. Ob dies der Fall ist, hängt vom konkreten Dienst, Vertrag und Verarbeitungskontext ab. Deshalb sollte nicht pauschal angenommen werden, dass jeder KI-Dienst automatisch einen AVV benötigt oder dass ein vorhandener AVV sämtliche Verarbeitungsvorgänge abdeckt.

Wann brauche ich für ein KI-System eine Datenschutz-Folgenabschätzung?

Eine DSFA ist insbesondere dann erforderlich, wenn eine Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen mit sich bringt. Die Prüfung erfolgt anhand des konkreten Verarbeitungsvorgangs, nicht allein aufgrund der Tatsache, dass künstliche Intelligenz eingesetzt wird.

Welche Rechtsgrundlage brauche ich für KI nach der DSGVO?

Die geeignete Rechtsgrundlage hängt vom konkreten Zweck und Verarbeitungsvorgang ab. Mögliche Rechtsgrundlagen ergeben sich insbesondere aus Art. 6 DSGVO. Bei besonderen Kategorien personenbezogener Daten muss zusätzlich Art. 9 DSGVO berücksichtigt werden.

Dürfen Mitarbeiter Kundendaten in KI-Tools eingeben?

Nur weil ein Mitarbeiter technisch Zugriff auf ein KI-Tool hat, ist die Übermittlung von Kundendaten nicht automatisch zulässig. Unternehmen sollten freigegebene Systeme definieren, Datenkategorien festlegen und klare Regeln bestimmen, welche Informationen verarbeitet werden dürfen.

Welche TOMs sind beim Einsatz von KI sinnvoll?

Abhängig vom Risiko können unter anderem rollenbasierte Zugriffe, Datenminimierung, Pseudonymisierung, technische Zugriffskontrollen, Protokollierung, sichere Schnittstellen, Freigabeprozesse und organisatorische Eingaberichtlinien relevant sein. Die Maßnahmen müssen zum konkreten Risiko passen.

Sind anonymisierte Daten von der DSGVO erfasst?

Daten, die tatsächlich so anonymisiert sind, dass sich eine Person nicht mehr identifizieren lässt, fallen grundsätzlich nicht mehr unter den personenbezogenen Anwendungsbereich der DSGVO. Ob echte Anonymität erreicht wurde, muss jedoch sorgfältig geprüft werden. Gerade bei KI-Modellen ist diese Frage technisch und rechtlich nicht trivial.

Reicht es aus, Mitarbeitern zu verbieten, sensible Daten in KI einzugeben?

Nein. Eine interne Regel ist ein wichtiger organisatorischer Baustein, ersetzt aber weder die Prüfung des eingesetzten KI-Dienstes noch Rechtsgrundlage, Verträge, technische Schutzmaßnahmen und gegebenenfalls weitere datenschutzrechtliche Anforderungen.

Muss ein KI-System im Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten stehen?

Relevant ist die zugrunde liegende Verarbeitungstätigkeit. Werden im Rahmen eines KI-Prozesses personenbezogene Daten verarbeitet, sollte geprüft werden, ob und wie diese Verarbeitung nach Art. 30 DSGVO im bestehenden Verzeichnis abzubilden oder zu aktualisieren ist.

Was ist wichtiger: DSGVO oder EU AI Act?

Die Regelwerke erfüllen unterschiedliche Funktionen. Die DSGVO regelt insbesondere den Umgang mit personenbezogenen Daten. Der EU AI Act reguliert KI-Systeme anhand anderer Rollen und Risikokategorien. Bei einem KI-System können deshalb beide Regelwerke gleichzeitig relevant sein.

Primärquellen und fachliche Grundlage

Datenschutz-Grundverordnung:
Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates.

EUR-Lex – Datenschutz-Grundverordnung

Europäischer Datenschutzausschuss (EDPB):
Stellungnahme 28/2024 zu bestimmten Datenschutzaspekten der Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit KI-Modellen.

EDPB – Stellungnahme 28/2024

Europäischer Datenschutzbeauftragter (EDPS):
Guidance zur Verarbeitung personenbezogener Daten beim Einsatz generativer KI.

EDPS – Guidance on Generative AI

Informationsstand: 2. September 2026. Diese Seite dient der fachlichen Orientierung und stellt keine Rechtsberatung dar. Die datenschutzrechtliche Bewertung hängt vom konkreten KI-System, Datenfluss, Verarbeitungszweck, Vertragsmodell und Einsatzkontext ab.

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Mit wachsender KI-Nutzung entstehen schnell unterschiedliche Tools, APIs, Assistenten und Datenflüsse. Eine strukturierte KI-Bestandsaufnahme schafft Transparenz über Systeme, Anbieter, Verantwortlichkeiten, Daten und Risiken.

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Stand: 02.09.2026