Dürfen personenbezogene Daten in ChatGPT, Copilots oder andere KI-Systeme eingegeben werden? Wann braucht ein Unternehmen einen AVV, eine Datenschutz-Folgenabschätzung oder besondere technische Schutzmaßnahmen? Diese Checkliste zeigt, welche Datenschutzfragen beim Einsatz von KI systematisch geprüft werden sollten.
Für die Datenschutzprüfung ist nicht entscheidend, ob ein System als „KI“ bezeichnet wird. Entscheidend ist, ob und wie personenbezogene Daten verarbeitet werden.
Ja, sobald personenbezogene Daten verarbeitet werden. Die DSGVO enthält keine allgemeine Ausnahme für künstliche Intelligenz, generative KI oder Large Language Models.
Werden beispielsweise Kundendaten, Mitarbeiterinformationen, Gesprächsprotokolle, Bewerbungsunterlagen oder Dokumente mit Personenbezug durch ein KI-System verarbeitet, gelten die datenschutzrechtlichen Anforderungen grundsätzlich genauso wie bei anderen IT-Systemen.
Für Unternehmen bedeutet das: Der konkrete Datenfluss und der konkrete Verarbeitungszweck müssen beurteilt werden – nicht lediglich der Name des eingesetzten KI-Tools.
Besonders bei cloudbasierten KI-Diensten reicht es nicht, nur die Benutzeroberfläche zu betrachten. Unternehmen müssen nachvollziehen können, was mit den eingegebenen Informationen technisch und vertraglich geschieht.
Welche personenbezogenen Daten geben Mitarbeiter, Kunden oder automatisierte Systeme an die KI weiter?
An welchen Anbieter, welche API und gegebenenfalls welche weiteren Unterauftragnehmer werden die Daten übertragen?
Wie werden Eingaben und Ausgaben verarbeitet, gespeichert, protokolliert oder möglicherweise für andere Zwecke genutzt?
Enthält die KI-Antwort personenbezogene Daten, Bewertungen, Profile oder Informationen, die für Entscheidungen verwendet werden?
Die Checkliste unterstützt Unternehmen dabei, bestehende und neue KI-Anwendungen strukturiert datenschutzrechtlich zu prüfen.
Je sensibler die verarbeiteten Informationen und je größer die Auswirkungen auf Betroffene, desto höher sind die Anforderungen an Prüfung, Dokumentation und Schutzmaßnahmen.
Medizinische Befunde, Diagnosen, Patientendaten oder Gesundheitsinformationen gehören zu besonders geschützten Datenkategorien.
Leistungsbewertungen, Personalakten, Gesprächsnotizen oder Bewerbungsunterlagen können erhebliche Auswirkungen für Beschäftigte haben.
Angebote, Verträge, Support-Tickets, E-Mails und Gesprächsprotokolle enthalten häufig personenbezogene Daten.
Gerade freie Texteingaben sind schwer vorhersehbar. Mitarbeiter können unbeabsichtigt Personenbezug oder vertrauliche Informationen eingeben.
KI-Ausgaben über Personen können Bewertungen, Prognosen oder Profile enthalten und deshalb zusätzliche Risiken erzeugen.
Werden KI-Ergebnisse unmittelbar für Entscheidungen über Personen genutzt, müssen zusätzliche datenschutzrechtliche Anforderungen geprüft werden.
Die Instrumente erfüllen unterschiedliche Funktionen. Sie ersetzen sich nicht gegenseitig.
| Prüfung | Zentrale Frage | Typischer Bezug | Ergebnis |
|---|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | Warum dürfen die personenbezogenen Daten verarbeitet werden? | Art. 6 DSGVO | Dokumentierte Rechtsgrundlage |
| Besondere Daten | Werden besondere Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet? | Art. 9 DSGVO | Zusätzliche Zulässigkeitsprüfung |
| AVV | Verarbeitet der Anbieter Daten im Auftrag des Unternehmens? | Art. 28 DSGVO | Vertrag zur Auftragsverarbeitung, soweit erforderlich |
| TOMs | Wie werden die Daten technisch und organisatorisch geschützt? | Art. 32 DSGVO | Sicherheits- und Schutzkonzept |
| DSFA | Besteht voraussichtlich ein hohes Risiko für Rechte und Freiheiten? | Art. 35 DSGVO | DSFA bzw. dokumentierte Vorprüfung |
| Informationspflicht | Wissen Betroffene, wie ihre Daten verarbeitet werden? | Art. 13 / 14 DSGVO | Datenschutzinformationen |
| Verzeichnis | Ist der KI-Prozess Bestandteil dokumentierter Verarbeitungstätigkeiten? | Art. 30 DSGVO | Aktualisierte Verarbeitungsdokumentation |
| Automatisierte Entscheidungen | Trifft das System Entscheidungen mit rechtlicher oder ähnlich erheblicher Wirkung? | Art. 22 DSGVO | Gesonderte rechtliche Prüfung |
Antworten auf typische Fragen beim Einsatz von ChatGPT, generativer KI, LLMs und anderen KI-Systemen im Unternehmen.
Das lässt sich nicht pauschal mit Ja oder Nein beantworten. Entscheidend sind unter anderem Zweck, Rechtsgrundlage, eingesetzter Dienst und Tarif, Rolle des Anbieters, Vertragsbedingungen, Datenübermittlung und vorhandene Schutzmaßnahmen. Personenbezogene Daten sollten daher nicht ungeprüft in öffentliche oder nicht freigegebene KI-Dienste eingegeben werden.
Ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung ist erforderlich, wenn die Voraussetzungen einer Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO vorliegen. Ob dies der Fall ist, hängt vom konkreten Dienst, Vertrag und Verarbeitungskontext ab. Deshalb sollte nicht pauschal angenommen werden, dass jeder KI-Dienst automatisch einen AVV benötigt oder dass ein vorhandener AVV sämtliche Verarbeitungsvorgänge abdeckt.
Eine DSFA ist insbesondere dann erforderlich, wenn eine Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen mit sich bringt. Die Prüfung erfolgt anhand des konkreten Verarbeitungsvorgangs, nicht allein aufgrund der Tatsache, dass künstliche Intelligenz eingesetzt wird.
Die geeignete Rechtsgrundlage hängt vom konkreten Zweck und Verarbeitungsvorgang ab. Mögliche Rechtsgrundlagen ergeben sich insbesondere aus Art. 6 DSGVO. Bei besonderen Kategorien personenbezogener Daten muss zusätzlich Art. 9 DSGVO berücksichtigt werden.
Nur weil ein Mitarbeiter technisch Zugriff auf ein KI-Tool hat, ist die Übermittlung von Kundendaten nicht automatisch zulässig. Unternehmen sollten freigegebene Systeme definieren, Datenkategorien festlegen und klare Regeln bestimmen, welche Informationen verarbeitet werden dürfen.
Abhängig vom Risiko können unter anderem rollenbasierte Zugriffe, Datenminimierung, Pseudonymisierung, technische Zugriffskontrollen, Protokollierung, sichere Schnittstellen, Freigabeprozesse und organisatorische Eingaberichtlinien relevant sein. Die Maßnahmen müssen zum konkreten Risiko passen.
Daten, die tatsächlich so anonymisiert sind, dass sich eine Person nicht mehr identifizieren lässt, fallen grundsätzlich nicht mehr unter den personenbezogenen Anwendungsbereich der DSGVO. Ob echte Anonymität erreicht wurde, muss jedoch sorgfältig geprüft werden. Gerade bei KI-Modellen ist diese Frage technisch und rechtlich nicht trivial.
Nein. Eine interne Regel ist ein wichtiger organisatorischer Baustein, ersetzt aber weder die Prüfung des eingesetzten KI-Dienstes noch Rechtsgrundlage, Verträge, technische Schutzmaßnahmen und gegebenenfalls weitere datenschutzrechtliche Anforderungen.
Relevant ist die zugrunde liegende Verarbeitungstätigkeit. Werden im Rahmen eines KI-Prozesses personenbezogene Daten verarbeitet, sollte geprüft werden, ob und wie diese Verarbeitung nach Art. 30 DSGVO im bestehenden Verzeichnis abzubilden oder zu aktualisieren ist.
Die Regelwerke erfüllen unterschiedliche Funktionen. Die DSGVO regelt insbesondere den Umgang mit personenbezogenen Daten. Der EU AI Act reguliert KI-Systeme anhand anderer Rollen und Risikokategorien. Bei einem KI-System können deshalb beide Regelwerke gleichzeitig relevant sein.
Datenschutz-Grundverordnung:
Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen
Parlaments und des Rates.
EUR-Lex – Datenschutz-Grundverordnung
Europäischer Datenschutzausschuss (EDPB):
Stellungnahme 28/2024 zu bestimmten
Datenschutzaspekten der Verarbeitung
personenbezogener Daten im Zusammenhang
mit KI-Modellen.
Europäischer Datenschutzbeauftragter (EDPS):
Guidance zur Verarbeitung personenbezogener Daten
beim Einsatz generativer KI.
EDPS – Guidance on Generative AI
Informationsstand: 2. September 2026. Diese Seite dient der fachlichen Orientierung und stellt keine Rechtsberatung dar. Die datenschutzrechtliche Bewertung hängt vom konkreten KI-System, Datenfluss, Verarbeitungszweck, Vertragsmodell und Einsatzkontext ab.
Mit wachsender KI-Nutzung entstehen schnell unterschiedliche Tools, APIs, Assistenten und Datenflüsse. Eine strukturierte KI-Bestandsaufnahme schafft Transparenz über Systeme, Anbieter, Verantwortlichkeiten, Daten und Risiken.