Nein, nicht automatisch. Die Benennung als VLOSE betrifft zunächst den von der Europäischen Kommission bezeichneten Dienst ChatGPT. Ein Unternehmen wird nicht allein dadurch selbst zu einem VLOSE, dass eine eigene Software über eine API mit einem OpenAI-Modell kommuniziert.
Entscheidend ist vielmehr, welche Funktion die eigene Anwendung gegenüber ihren Nutzern erfüllt und welche Rolle das Unternehmen nach dem Digital Services Act selbst einnimmt.
Unabhängig von einer unmittelbaren DSA-Pflicht sollte die neue regulatorische Situation jedoch in der Vendor-Risikobewertung berücksichtigt werden. Änderungen an OpenAI-Verträgen, Richtlinien, Moderationsmechanismen oder technischen Schnittstellen können mittelbar Einfluss auf eigene KI-Produkte haben.